Aufruf zur Petition „Bänke, Schutzhütten und Informationstafeln müssen in den Wäldern erhalten bleiben“ bis spätestens

Fr., 14.11.2025,

Bänke als Ruheorte im Wald erhalten
Bänke und Schilder müssen im neuen Bundeswaldgesetz als „waldtypische Gefahr“ eingestuft werden – dies fordert der Wieherngebirgsverbandes Weser-Ems in einer Petition. Der Schwäbische Albverein unterstützt diese Forderung. Hier die Hintergründe.
Immer wieder liest man davon, dass Kommunen Sitzbänke im Wald abbauen. DiBegründung: Man könne keine Haftung übernehmen, wenn jemand durch herabfallende Äste zu Schaden käme. Eine Petition des Wiehengebirgsverbandes Weser-Ems fordert, Bänke, Markierungen und Infoschilder im Bundeswaldgesetz als „waldtypische Gefahren“ einzustufen.
Probleme mit der Haftung etwa bei herabfallenden Ästen
Derzeit gelten nach aktueller Rechtsprechung Sitzgelegenheiten oder Schilder im Wald als „atypische Gefahrenquellen“. Für Schäden etwa durch herabfallende Äste haftet in der Folge der Waldeigentümer oder die Waldeigentümerin – auch wenn er oder sie mit der Bank unmittelbar nichts zu tun hat. Viele ziehen daraus Konsequenzen und lassen Infrastruktur abbauen.

Mehr unter:https://albverein.net/2025/08/19/baenke-als-ruheorte-im-wald-erhalten/

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